2. Der Patient:
- wählt sich einen Rehasport-Anbieter aus
und
- lässt anschließend das Rezept vom entsprechenden Kostenträger genehmigen.
Dies können die Krankenkasse, Renten- oder Unfallversicherung sein.
- Der Patient kommt mit dem genehmigten Rezept zu dem gewählten Rehasport-
Anbieter und kann nach einem Beratungsgespräch mit dem Rehatraining
beginnen.