Wer bekommt Rehasport verschrieben?
Gemäß § 44 Nr. 3 SBG IX besteht ein Rechtsanspruch auf Rehasport für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen.
Das heißt, bei Beeinträchtigungen von körperlichen Funktionen, der geistigen Leistungs-fähigkeit oder einem unzureichenden seelischen
Zustand können Ärzte ihren Patienten Rehasport verschreiben.