Wer bekommt Rehasport verschrieben?

Gemäß § 44 Nr. 3 SBG IX besteht ein Rechtsanspruch auf Rehasport für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen.

Das heißt, bei Beeinträchtigungen von körperlichen Funktionen, der geistigen Leistungs-fähigkeit oder einem unzureichenden seelischen Zustand können Ärzte ihren Patienten Rehasport verschreiben.

Behandelbare Krankheitsbilder:


Innere Organe:

- Bluthochdruck

- Schlaganfall

- Adipositas

- Diabetes

- Rheuma

- Asthma

Orthopädische Probleme:

- Knie-, Hüft- und Schulterprobleme

- Rückenprobleme

- künstliche Gelenke

- Arthrose

- Osteoporose

Öffnungszeiten:

Dürerstr. 14  08527 Plauen

Mo., Mi.,Do., Fr.: 08:00 - 22:00 Uhr

Di. .:                     10:00 - 22:00 Uhr

Sa.:                      10:00 - 17:00 Uhr

So. und FT.:         10:00 - 15:00 Uhr